Job: Junior Java Entwickler (m/w/d)

Constaff GmbH

D2 Hamburg befristetes Arbeitsverhältnis Keine Angabe

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Junior Java Entwickler (m/w/d)

ID: 11786

Einsatzort: D2 Hamburg

Start: November 2024

Laufzeit: 4 MM++

Bewerbungsfrist: 18.11.2024

Für unseren Kunden in Hamburg suchen wir einen Junior Java Entwickler (m/w/d).

Aufgaben:

  • Java-Anwendungen weiterentwickeln

  • Systemkomponenten technisch bewerten und Optimierungen im Team realisieren

  • IT-Lösungskonzepte in enger Zusammenarbeit mit internen Kunden und dem zuständigen IT-Team erarbeiten sowie umsetzen

  • Fachliche Anforderungen analysieren

  • Technische beratung der Fachabteilung

  • Entwicklung von automatisierten Tests für umgesetzte Anforderungen

Anforderungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium der (Wirtschafts-)Informatik (Bachelor oder vergleichbar) oder vergleichbare nachgewiesene Kenntnisse

  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Java-Softwareentwicklung sowie der Entwicklung von serviceorientierten IT-Systemen

  • Gute Java-Kenntnisse sowie Erfahrung im Einsatz relevanter Technologien (JUnit 5, Jakarta EE, JPA, Mockito)

  • Erfahrung in der Projektarbeit

  • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten

Aufgrund von Kundenvorgaben wird eine projektbezogene Anstellung vorausgesetzt.

Haben Sie Zeit und Interesse an einem spannenden Projekt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Über Constaff

100%OpenBook. Ehrlich. Kompetent. Transparent. Das sind wir bei Constaff. Ob Individual- oder Standardsoftware, als branchenübergreifender IT-Dienstleister unterstützen wir unsere Kunden mit freiberuflichen und angestellten Experts und Experten in allen Bereichen der IT. Für die Suche nach den dazu passenden IT Experts macht sich unser Team tagtäglich stark. Sie möchten wissen, was uns auszeichnet? Unsere langjährige Branchenerfahrung, persönliche Werte, dass wir Ihre individuellen Fähigkeiten und Präferenzen in den Mittelpunkt stellen und eine Partnerschaft auf Augenhöhe.

Temp mit Constaff

Aufgrund von Kundenvorgaben wird für diese Position eine projektbezogene Anstellung vorausgesetzt. Dabei handelt es sich häufig nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Beauftragung in Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Stattdessen sind es die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Position beim Endkunden, die diese konkrete Beauftragungsart bedingen. Welche das sind und viele weitere Fragen, die uns im Gespräch mit unseren Experts bei erstmaligen ANÜ-Projekten begegnen, haben wir auf einer eigenen Unterseite beantwortet.

Ihre Ansprechperson

Christopher Haas

Teamlead Partner Management

Tel.: +49 6221 33896-145

Mail: christopher.haas@constaff.com